Notare verwahren Urkunden auch elektronisch
Seit dem Jahr 2022 verwahren Notarinnen und Notare ihre Urkunden nicht nur in Papierform, sondern zusätzlich auch elektronisch. Dazu betreibt die Bundesnotarkammer ein „Elektronisches Urkundenarchiv“. Dieses ermöglicht die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre. Alle neuen Urkunden werden von der Notarin oder dem Notar in die elektronische Fassung übertragen, qualifiziert elektronisch signiert und verschlüsselt in einer „elektronischen Urkundensammlung“ abgelegt. Die Papierurkunden können nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden.
Verwendung von Notarurkunden jederzeit und überall elektronisch möglich
Notarurkunden können somit medienbruchfrei elektronisch verwendet werden. Dies gilt zum Beispiel für Nachweise bei Gerichten, Ämtern, Banken und anderen Stellen, die die Echtheit und Unversehrtheit des Dokuments durch die elektronische Signatur der Notarin oder des Notars überprüfen können.
Hochsichere Verschlüsselung erforderlich
Um die Vertraulichkeit der Dokumente zu gewährleisten, ist jede Notarin und jeder Notar über ein speziell gesichertes Netzwerk an das Elektronische Urkundenarchiv angeschlossen. Dort werden alle Dokumente nach dem neuesten Stand der Technik inhaltsverschlüsselt abgelegt. Nur die Notarin bzw. der Notar und die Notariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter können die Dokumente wieder entschlüsseln. Einen Generalschlüssel gibt es nicht.