Grundsätzliches
Das Elektronische Urkundenarchiv ist ein zentrales IT-System, das allen Notarinnen und Notaren die Führung des Urkundenverzeichnisses, des Verwahrungsverzeichnisses und der elektronischen Urkundensammlung ermöglicht (§ 78h Abs. 1 BNotO).
Die Bundesnotarkammer stellt die Infrastruktur zur Verfügung und kümmert sich um den Betrieb.
Das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis müssen seit dem 1. Januar 2022 von allen Notarinnen und Notaren geführt werden. Darüber hinaus sind seit dem 1. Juli 2022 alle ab diesem Zeitpunkt neu errichteten Urkunden zu scannen und in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren.